Rohrreinigungs-Service RRS GmbHMeisterbetrieb
   
  Wissenswertes  

  Notdienst  
Tag+Nacht Notdienst: Tel. 0800-68 93 680

  Neu im Shop  
Erste Hilfe bei Hochwasser: Die Flutbox

  Bookmarks  
  Zu den Favoriten hinzufügen

 
Urteile zum Thema Hochwasser
Urteile zum Thema „Hochwasser“

Das Jahrhunderthochwasser hatte – wenn auch zum Teil weniger dramatische – Vorläufer. Daraus stammen diese Gerichtsentscheidungen, die nicht bei allen Zustimmung finden werden:

Eine Hochwasser-Schutzmauer „belastet“ nicht

Lässt ein Hausbesitzer, dessen Kellerräume durch Hochwasser beschädigt worden waren, eine Schutzmauer um sein Grundstück ziehen, so kann er den Aufwand nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, da die Mauer einen Gegenwert darstellt, es also an einer endgültigen „Belastung“ fehlt. Der Betrag kann allenfalls mit den Herstellungskosten des Hauses in jährlichen Raten „abgeschrieben“ werden. (FG Rheinland-Pfalz, 2 K 2546/95)

 

Architekt muss sich um Hochwasser kümmern

Ein Architekt muss für einen Hochwasserschaden Ersatz leisten, wenn er ein Haus in einem Gebiet plant, dessen Gegebenheiten ihm nicht bekannt sind. Er hätte sich bei den Behörden über das Baugebiet informieren und die Informationen bei seinen Planungen berücksichtigen müssen. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 12 U 38/98)

 

Keine „Strafe“ für freiwillige Katastrophenhelfer

Freiwillige Helfer im Katastrophenschutz (hier: 1997 zur Bekämpfung des Oderhochwassers eingesetzt) leisten keine Arbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses, da ihre Tätigkeit nicht „auf Gewinn“ gerichtet ist, sondern sie sich in erster Linie zu ihrem eigenen oder dem Schutz der Nachbarn beteiligen. (Hier wurde die geforderte Lohnsteuer auf die den Helfern gezahlte Vergütung gestrichen.) (Finanzgericht des Landes Brandenburg, 6 K 331

 

Hochwasser muss Vermieter abpumpen lassen

Wird eine Wohnung durch Hochwasser (durchsetzt mit Schlamm und Fäkalien) überschwemmt, so ist der Vermieter für das Abpumpen zuständig. Mieter können eine auf Druck des Vermieters unterschriebene Erklärung, dass sie sich an den Kosten beteiligen, unbeachtet lassen, wenn sie die Säuberung ihrer Wohnung nicht weiter verzögern wollten.

 

Nichtwissen ist keine „grobe Fahrlässigkeit“

Stellt ein Autofahrer seinen Wagen während der Dienstzeit wie üblich in einem Gewerbegebiet ab, das nicht als „besonders sturmflutgefährdet“ gilt, und wird es dort durch eine Überschwemmung beschädigt, so kann der Kaskoversicherer den Schadenersatz nicht mit der Begründung verweigern, der Besitzer hätte Nachrichten hören müssen, um über die drohenden Wassermassen informiert zu sein. (Landgericht Hamburg, 323 S 4/95)

 

Überschwemmungsgebiet muss offenbart werden

Verschweigt der Verkäufer eines Grundstücks dem Käufer, dass es sich um ein Überschwemmungsgebiet handelt, so kann der Kauf rückgängig gemacht oder der Preis gemindert werden. Das gilt auch, wenn per Vertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde. (Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 1754/98)

 

Angeschwemmtes muss selbst entsorgt werden

Die Eigentümer oder Besitzer (Pächter, Mieter) eines in einem Überschwemmungsbereich eines Gewässers liegenden Grundstücks sind verpflichtet, die durch Hochwasser angeschwemmten Abfälle auf ihre Kosten aufzusammeln und durch die Kommune entsorgen zu lassen, da sie „Besitzer“ des Abfalls geworden sind. (Bundesverwaltungsgericht, 7 C 58/96)

 
  Kontakt  
Rohrreinigungs-Service
RRS GmbH


Zentrale Nürnberg:

Neumühlweg 129
90449 Nürnberg
Tel.: 0911 - 68 93 68 0
Fax: 0911 - 68 42 55

  Aus folgenden Städten erreichen Sie uns zum Ortstarif:  
Nürnberg
Tel.: 0911 - 68 93 68 0
Fürth
Tel.: 0911 - 77 80 70
Erlangen
Tel.: 09131 - 89 84 00
Feucht
Tel.: 09128 - 92 03 03
Forchheim
Tel.: 09191 - 72 77 66
Bamberg
Tel.: 0951 - 24 00 9
Schwabach
Tel.: 09122 - 83 66 60
Ansbach
Tel.: 0981 - 15 88 3
Roth
Tel.: 09171 - 13 66
Neumarkt i. d. Opf.
Tel.: 09181 - 26 10 39
Altdorf
Tel.: 09187 - 90 23 98
Regensburg
Tel.: 0941 - 7 12 80

    Halt dein Rohr sauber!
Mitglied im Qualitätsverbund Meisterbetriebe für Rohr-, Kanal- und IndustrieserviceRAL Gütezeichen KanalbauVDRK GütesiegelDWA-MitgliedTÜV Süddeutschland Halt dein Rohr sauber!